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Wann brauchen Sie einen KFZ-Sachverständigen?
Wer bezahlt das Gutachten?
Gibt es Ausnahmen von der Kostenübernahmepflicht?
Genügt es, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen Sachverständigen beauftragt?
Woran erkennen Sie einen seriösen Sachverständigen?
Wer trägt die Kosten bei Kasko-Schadensfällen?
Reicht in einfachen Fällen ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt?
Wie teuer sind KFZ-Sachverständigen-Gutachten?
Was sagen seriöse Sachverständige zu den Angriffen aus den Medien?
Was empfiehlt ein Sachverständiger, der täglich mit Unfällen zu tun hat?
Wann brauchen Sie einen KFZ-Sachverständigen?
- Schadensfestellung nach einem Verkehrsunfall
- Unfallrekonstruktion
- Beweissicherung im Streitfall
- Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
- Oldtimergutachten
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Wer bezahlt das Gutachten?
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden. Die Kosten werden vom
Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung getragen.
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Gibt es Ausnahmen von der Kostenübernahmepflicht?
Wenn der Schaden für Laien ersichtlich unter 750 EURO liegt, kann auch darauf verzichtet werden, einen Sachverständigen
hinzuzuziehen. In solchen Fällen zahlen die Versicherer normalerweise keine Gutachten-Kosten.
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Genügt es, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen Sachverständigen beauftragt?
Sie sind im Schadensfalle immer gut beraten, wenn Sie darauf bestehen, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten, denn
der Sachverständige der Versicherung arbeitet auch nur für seine Versicherung, die den Schaden zu bezahlen hat. Sie sollten daher einen Sachverständigen Ihres Vertrauens
beauftragen, um sicher zu gehen, dass die Schadenshöhe korrekt festgestellt wurde.
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Woran erkennen Sie einen seriösen Sachverständigen?
Achten Sie darauf, dass der Sachverständige KFZ-Meister, Karrosseriebaumeister oder Diplom-Ingenieur ist. Eine gute
Qualifikation ist immer die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.
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Wer trägt die Kosten bei Kasko-Schadensfällen?
Normalerweise schicken Versicherungen in Kasko-Fällen einen eigenen Sachverständigen. Sind Sie mit dessen Urteil nicht
zufrieden, haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einzuleiten. In diesem Verfahren beauftragen Sie selber einen Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Die Kosten für ein solches Verfahren übernehmen Rechtschutzversicherungen wie z.B. der ADAC Rechtschutz.
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Reicht in einfachen Fällen ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt?
Das führt leider oft zu schlimmen Überraschungen. Ein Kostenvoranschlag hat später keine Beweiskraft in einem
Streitfall und es fehlen Angaben zur Wertminderung. Nur ein Sachverständiger kann feststellen, ob es sich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt, denn trotz erheblicher,
aber unsichtbarer Schäden und niedriger Reparaturkosten kann ein unsichtbarer, bleibender Schaden z.B. in den tragenden Teilen vorhanden sein. Wenn Sie einen Sachverständigen
einschalten, gehen Sie auf jeden Fall auf Nummer sicher.
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Wie teuer sind KFZ-Sachverständigen-Gutachten?
Die Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenshöhe ab. Die Abrechung stellt sicher, dass
das Gutachten auch bei kleinen Schäden bezahlbar bleibt, z.B. liegt der Preis für ein Schadensgutachten bei einer Schadenhöhe von 3000 EURO je nach Aufwand und regionalen
Unterschieden zwischen 250 und 450 EURO, inklusive sämtlicher Nebenkosten wie EDV, Fahrten, Porto, Telefon usw. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt bei etwa 100
EURO. Wenig Geld im Vergleich zur Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
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Was sagen seriöse Sachverständige zu den Angriffen aus den Medien?
In sehr pauschaler Weise ist die gesamte Branche angegriffen worden. Es ist unbestreitbar, dass es hier wie in jeder anderen
Branche schwarze Schafe gibt, was dadurch erleichtert wird, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige wäre aber eine korrekte Schadensreguliereung
nicht mehr möglich. Werkstätten, Geschädigte und Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Wahl
eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen keine Chance zu lassen.
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Was empfiehlt ein Sachverständiger, der täglich mit Unfällen zu tun hat?
Bewahren Sie Ruhe! Heben Sie im Wagen einen handlichen Unfallpass auf, worin Sie im Notfall in alle wichtigen Punkte in
knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch Unfallgegner, Zeugen, Polizei oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens und achten Sie auf die Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.
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